Arbeitssicherheit · Prävention · Beratung

vorab beginnt
Arbeitssicherheit –
nicht danach.

Wir schützen Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden durch vorausschauende Arbeitssicherheit. Mit über 20 Jahren Erfahrung. Von Anfang an.

Vorab
Consult
GmbH
20+
Jahre Erfahrung im Arbeitsschutz
DGUV V2
Zertifizierte Betreuung nach Vorschrift
100%
Fokus auf Prävention
Begleitung
BG & Gewerbeaufsicht
§ ASiG
Gesetzliche Grundlage Arbeitsschutz
ASA
Arbeitsschutzausschuss Sitzungen
Durchführung
Unfallanalysen
Betriebsanweisungen
für Maschinen und Gefahrstoffe

Jung als Firma.
Erfahren in der Sache.

Die Vorab Consult GmbH ist ein junges Unternehmen – doch hinter unserem Namen steht kumuliertes Fachwissen von mehr als 20 Jahren im Bereich Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz.

Wir haben zahlreiche Betriebsbegehungen in unterschiedlichsten Branchen durchgeführt, unterschiedlichste Gefährdungsbeurteilungen erstellt und darüber hinaus Kunden bei diversen Kontrollterminen der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht begleitet – oft vereinfacht dies Sachverhalte, da man die „selbe Sprache spricht". Wir kennen daher nicht nur die theoretischen Anforderungen, sondern auch die praktische Realität behördlicher Prüfungen aus erster Hand.

Unser Name ist Programm: „Vorab" steht für unser Grundverständnis von Arbeitssicherheit. Prävention schlägt Reaktion – und genau dafür treten wir an.

Das sind wir

Ruben Klotz

Ruben Klotz

Gründer & Geschäftsführer

„Im Nachgang eines Unfalls alle erforderlichen Dokumente vorlegen zu können, ist zweifellos wertvoll. Doch das eigentliche Ziel muss sein, dass es erst gar nicht so weit kommt."

Marc Aßmann

Marc Aßmann

Gründer & Geschäftsführer

„Sobald Transparenz und Klarheit geschaffen sind, ist es erfreulich zu beobachten, wie viele Kunden ihre Perspektive auf Arbeitssicherheit grundlegend überdenken."

Was wir für Sie tun

Betreuung Arbeitssicherheit nach DGUV V2

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – zuverlässig, dokumentiert und in vollem Einklang mit der DGUV Vorschrift 2.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze systematisch, identifizieren relevante Gefährdungen und erstellen rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und praxistauglich dokumentiert.

Durchführung von Betriebsbegehungen

Wir begehen Ihren Betrieb systematisch und mit geschultem Blick – identifizieren Sicherheitsmängel, bewerten Risiken vor Ort und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar. Betriebsbegehungen sind ein zentrales Instrument der aktiven Prävention und bilden die Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen.

Durchführung von Unterweisungen

Wir führen arbeitsplatzbezogene Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden durch – praxisnah, verständlich und nachweisbar dokumentiert. Regelmäßige Unterweisungen schützen Ihre Belegschaft und sichern Sie rechtlich ab.

Durchführung von ASA-Sitzungen

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist in Betrieben ab 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens vierteljährlich zusammenkommen. Wir planen, moderieren und dokumentieren Ihre ASA-Sitzungen professionell – sorgen für eine strukturierte Agenda, die richtigen Teilnehmer und rechtssichere Protokolle, damit der ASA nicht zur Pflichtübung, sondern zum echten Steuerungsinstrument für Ihren Arbeitsschutz wird.

Anfertigung von Stellungnahmen

Bei Anfragen von Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz fertigen wir fachkundige Stellungnahmen für Ihr Unternehmen an. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Behördenkommunikation formulieren wir sachlich, präzise und rechtssicher – damit Sie in jeder Situation gut aufgestellt sind.

Unfallanalysen

Nach einem Arbeitsunfall kommt es nicht nur auf die Dokumentation an – entscheidend ist zu verstehen, warum es dazu gekommen ist. Wir analysieren den Unfallhergang strukturiert, identifizieren technische, organisatorische und menschliche Ursachen und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Eine fundierte Unfallanalyse schützt vor Wiederholung, stärkt Ihre Dokumentation gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften und zeigt, dass Ihr Betrieb Arbeitsschutz ernst nimmt.

Schulungen und Ausbildungen

Wir bieten ein breites Spektrum an Schulungen und Ausbildungen für Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte – praxisnah, rechtssicher und nachweisbar dokumentiert. Dazu zählen unter anderem die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten, Schulungen für Flurförderzeugfahrer (Staplerschein), Unterweisungen zu Persönlicher Schutzausrüstung sowie Führungskräfte-Ausbildungen zur Wahrnehmung der Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Inhalte und Umfang stimmen wir individuell auf Ihre Branche und Gefährdungslage ab.

Betreuung durch Brandschutzbeauftragten

Wir stellen Ihrem Betrieb einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur Seite – als externe Funktion oder zur Unterstützung Ihrer internen Organisation. Wir erstellen und pflegen Ihre Brandschutzordnung, koordinieren Flucht- und Rettungspläne, begleiten Brandverhütungsschauen und sind Ansprechpartner für Feuerwehr, Versicherer und Behörden. So erfüllen Sie die Anforderungen aus ArbStättV, DGUV-Vorschriften und Bauordnung dauerhaft und revisionssicher.

Arbeitsmedizin

Gerne vermitteln wir Sie an feste Kooperationspartner, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. So erhalten Sie eine abgestimmte, ganzheitliche Betreuung aus einer Hand: Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin gemeinsam gedacht.

Dies ist lediglich eine Auswahl unserer Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit. Sie haben eine konkrete Anfrage, die Sie hier nicht finden? Fragen Sie einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter oder finden gemeinsam eine passende Lösung.  ·  Jetzt Kontakt aufnehmen →

FAQ

  • Ja – grundsätzlich sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Dies ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2.
  • Die Art der Betreuung richtet sich nach Betriebsgröße und Risikoklasse: Kleinbetriebe können unter bestimmten Bedingungen das Unternehmermodell wählen, alle anderen Betriebe benötigen eine regelhafte Betreuung durch eine externe oder interne Sifa.
  • Die Betreuungspflicht besteht unabhängig von der Rechtsform – ob GmbH, Einzelunternehmen oder Verein: Sobald Mitarbeitende beschäftigt werden, greift die Verpflichtung.
  • Eine fehlende oder unzureichende Betreuung kann zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Problemen mit der Berufsgenossenschaft führen – insbesondere im Schadensfall.
  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Betreuungsmodell zu Ihrem Betrieb passt, und übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft.
  • Ja – die Gefährdungsbeurteilung ist eine der zentralen Pflichten jedes Arbeitgebers. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verankert und gilt ohne Ausnahme für alle Betriebe mit Beschäftigten.
  • Sie muss für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit durchgeführt werden, bei der Gefährdungen auftreten können – das betrifft nahezu alle Unternehmen, vom Büro bis zur Produktion.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument: Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen von Arbeitsabläufen, Betriebsmitteln oder nach Unfällen.
  • Im Rahmen von Betriebsbegehungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz wird die Gefährdungsbeurteilung standardmäßig angefordert – eine fehlende oder veraltete Beurteilung führt fast immer zu Mängelanzeigen.
  • Wir erstellen für Sie rechtssichere, praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen – strukturiert, verständlich und aktuell gehalten.
  • Die Kosten einer sicherheitstechnischen Betreuung richten sich nach der Betriebsgröße, der Risikoklasse Ihrer Branche sowie dem erforderlichen Betreuungsumfang gemäß DGUV Vorschrift 2.
  • Für Kleinbetriebe mit geringem Gefährdungspotenzial sind die Kosten in der Regel überschaubar und lassen sich gut kalkulieren – häufig als festes Jahrespaket.
  • Im Vergleich zu den möglichen Folgekosten eines Arbeitsunfalls – Ausfallzeiten, Bußgelder, Haftungsansprüche, Imageschäden – ist eine professionelle Betreuung eine sehr wirtschaftliche Investition in den Betriebsschutz.
  • Wir erstellen Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Betriebssituation ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
  • Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie unverbindlich und erarbeiten gemeinsam das passende Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.
  • Am Anfang steht ein erstes Kennenlerngespräch: Wir verschaffen uns ein Bild von Ihrem Betrieb, Ihrer Branche, Ihren Arbeitsabläufen und dem bisherigen Stand des Arbeitsschutzes – ohne Druck, ohne Checklisten-Mentalität.
  • Anschließend führen wir eine Begehung Ihrer Arbeitsstätte durch. Dabei begutachten wir Arbeitsplätze, Maschinen, Verkehrswege, Lagerung und organisatorische Abläufe und sprechen direkt mit Ihnen über das, was wir sehen.
  • Auf Basis der Begehung unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen – dem zentralen Dokument des betrieblichen Arbeitsschutzes.
  • In regelmäßigen Abständen – je nach Betreuungsmodell und Betriebsgröße – stehen wir für Folgetermine, Unterweisungen, Aktualisierungen und bei konkreten Anlässen wie Unfällen oder behördlichen Anfragen zur Verfügung.
  • Unsere Betreuung ist partnerschaftlich: Wir sind ein Ansprechpartner, den Sie auch zwischendurch kontaktieren können – nicht nur beim jährlichen Pflichttermin.
  • Die DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) teilt Betriebe anhand ihres Gefährdungspotenzials in drei Betreuungsgruppen ein. Daraus ergibt sich der jährliche Einsatzzeit­bedarf für die Grundbetreuung – getrennt nach Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt – pro Beschäftigtem bzw. pro Vollzeitäquivalent.
  • Die Einstufung erfolgt branchenbezogen über den WZ-Code (Klassifikation der Wirtschaftszweige) und ist in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 abschließend aufgelistet.
I
Hohes Gefährdungspotenzial
2,5 h pro VZÄ & Jahr

Betriebe mit überdurchschnittlichen Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Maschinen mit hohem Verletzungs­potenzial oder belastende Umgebungs­bedingungen.

Typische Branchen
  • Bauwirtschaft & Bauhaupt­gewerbe
  • Metall- und Maschinen­bau, Schweiß- & Schmiede­betriebe
  • Chemische Industrie, Galvanik, Gießereien
  • Holz- und Kunststoff­verarbeitung
  • Abfall­wirtschaft, Recycling, Entsorgung
II
Mittleres Gefährdungspotenzial
1,5 h pro VZÄ & Jahr

Betriebe mit überwiegend mittleren Gefährdungen – Mischformen aus körperlicher Tätigkeit, Verkehrs­wegen, Lager­arbeit, Kundenkontakt oder vereinzelt gefährlichen Arbeitsmitteln.

Typische Branchen
  • Einzel- und Großhandel, Logistik & Spedition
  • Kranken­häuser, Pflege & Reha­einrichtungen
  • Hotellerie & Gastronomie
  • Kfz-Werkstätten, technisches Handwerk
  • Lebensmittel­verarbeitung, Bäckereien, Metzgereien
III
Geringes Gefährdungspotenzial
0,5 h pro VZÄ & Jahr

Betriebe mit überwiegend Büro- und Bildschirm­arbeit ohne nennenswerte mechanische, chemische oder physikalische Gefährdungen.

Typische Branchen
  • Banken, Versicherungen, Finanz­dienstleister
  • Verwaltung, Behörden, Kammern, Verbände
  • Steuer-, Rechts- und Unternehmens­beratung
  • IT-Dienstleistungen & Software­entwicklung
  • Reine Büro- und Vertriebs­standorte
  • Neben der Grundbetreuung tritt die betriebs­spezifische Betreuung: zusätzlicher Einsatzzeit­bedarf, der sich aus konkreten Anlässen ergibt – etwa Neubau, Beschaffung von Maschinen, Gefahrstoff­einsatz, Unfälle oder besondere Personen­gruppen.
  • Wir prüfen für Sie die korrekte Einstufung Ihres Betriebs nach WZ-Code, ermitteln den resultierenden Einsatzzeit­bedarf und stellen die Erfüllung der Grund- und betriebs­spezifischen Betreuung sicher.
  • Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl im Sinne der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen.
  • Bei der Berechnung des Schwellenwertes sind Teilzeitbeschäftigte mit folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
    • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden → Faktor 0,5
    • von mehr als 20 und nicht mehr als 30 Stunden → Faktor 0,75
    • von mehr als 30 Stunden → Faktor 1,0
  • Das daraus ermittelte Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist Grundlage für die Bemessung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Regelbetreuung.
Rechner
Vollzeitäquivalent (VZÄ) berechnen
Wöchentliche Arbeitszeit Faktor Anzahl MA Anteil VZÄ
mehr als 30 StundenVollzeit × 1,00 0,00
mehr als 20 bis 30 StundenTeilzeit mittel × 0,75 0,00
bis zu 20 StundenTeilzeit gering × 0,50 0,00
Mitarbeiter gesamt 0Köpfe
Vollzeitäquivalent 0,00VZÄ
Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der überschlägigen Orientierung gemäß den oben genannten Faktoren der DGUV Vorschrift 2. Es handelt sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft oder Beratung. Maßgeblich sind die jährlichen Durchschnittszahlen Ihres Betriebs sowie die konkreten Vorgaben aus DGUV Vorschrift 2, ArbSchG und ASiG. Für eine belastbare Einstufung und das passende Betreuungsmodell sprechen Sie uns gerne an.

Sprechen wir miteinander.

Sie haben Fragen zu Ihrer betrieblichen Arbeitssicherheit? Fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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